Arbeiten im Alter:
Eine vorgezogene Altersrente beziehen und nebenbei jobben – das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beim Hinzuverdienst gibt es einen Freibetrag, der in diesem Jahr besonders attraktiv ist.
Alles hat ein Ende, auch das Berufsleben. Viele möchten nicht so lange warten, bis sie ihr reguläres Rentenalter erreicht haben. Sie gehen mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand, wollen sich aber zu ihrer Altersrente noch etwas hinzuverdienen. Was auch möglich ist.
Mit einer Einschränkung: Während alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zusätzlich zur gesetzlichen Rente unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, ist das bei Frührentnern nicht möglich. Regulär haben sie pro Jahr einen Freibetrag von 6300 Euro. Ein Verdienst, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet und mindert die Rente. Doch in Corona-Zeiten ist alles anders.
Höherer Freibetrag dank Corona-Pandemie
Wegen der Pandemie lag 2020 die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bei 44 590 Euro, 2021 stieg sie auf 46 060 Euro. „Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente“, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Der Grund für die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze: Der gestiegene Personalbedarf in vielen Berufszweigen, etwa im Gesundheitswesen. Ab 2022 gilt allerdings wieder die alte Regel: Bezieher einer Alters-Frührente, die in einem Kalenderjahr mehr als 6300 Euro brutto verdienen, müssen mit einer Kürzung ihrer Rente rechnen. Generell erfolgt die Kürzung der Rente für das gesamte Kalenderjahr.
Job muss gemeldet werden
Doch wie läuft es genau mit der Abrechnung? „Frührentner, die zu ihrer Altersrente hinzuverdienen möchten, teilen dies schriftlich der Rentenversicherung mit“, erläutert Bernd Brückmann von der Stiftung Warentest in Berlin. Wer etwa im Juli einen Job antritt, meldet der Rentenversicherung im Vorfeld, dass er hinzuverdient und wie hoch der Hinzuverdienst voraussichtlich von Juli bis Ende Dezember ausfällt.
„Am 1. Juli des darauffolgenden Jahres kommt es dann zu der sogenannten Spitzabrechnung“, sagt Brückmann. Die Rentenversicherung fordert dann den Frührentner auf, sein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für das zurückliegende Jahr zu melden.
Wichtig zu wissen: Zum Arbeitsentgelt im Sinne des Rentenrechts zählen auch Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. „Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb“, erklärt Brückmann.
Stellt sich bei der Spitzabrechnung heraus, dass der Frührentner gegebenenfalls zu viel Rente erhalten hat – weil er mit seinem tatsächlichen Hinzuverdienst oberhalb der Freigrenze lag – fordert ihn die Rentenversicherung auf, den überschüssigen Betrag zurück zu überweisen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen rentenrechtlich übrigens nicht zum Arbeitsentgelt. Gleiches gilt für Kapitalerträge.
45 Beitragsjahre sind Voraussetzung
Nichtsdestotrotz, gerade wegen der hohen Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr ist es für viele ältere Arbeitnehmer attraktiv, neben einer Beschäftigung eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Dafür müssen sie Voraussetzungen erfüllen: Für alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wird das Renteneintrittsalter seit 2012 stufenweise angepasst.
Wer zu den Jahrgängen 1949 bis 1963 gehört, kann noch vor seinem 65. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind, beträgt das Renteneintrittsalter auch nach 45 Beitragsjahren 65 Jahre.
Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichteten, können mit 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. „Vor allem jene, die die vorgezogene Altersrente nur mit Abschlägen beziehen, sollten sich vor einem Hinzuverdienst beraten lassen“, sagt von der Heide.
Steuerberater kann helfen
Die Beratung sollte zum einen von einem Steuerberater erfolgen. Er kann ausloten, ob sich ein Hinzuverdienst rechnet – was in vielen Fällen in diesem Jahr wohl der Fall sein dürfte. Erwägt der- oder diejenige, bei einer vorgezogenen Rente beim bisherigen Unternehmen zu bleiben, sollte er oder sie auch den Arbeitgeber kontaktieren.
Wichtig zu wissen: Durch einen Hinzuverdienst kann ein Frührentner die reguläre Altersrente erhöhen. Dafür sorgen die Rentenversicherungsbeiträge, die im Beschäftigungsverhältnis erworben werden. „Diese Beiträge werden berücksichtigt, sobald das reguläre Rentenalter erreicht ist“, sagt von der Heide. dpa/tmn