Wenn Angehörige unerwartet Betreuung benötigen.
Häufig tritt er ohne jede Vorwarnung ein: der Pflegefall. Erleidet ein Angehöriger beispielsweise einen Schlaganfall oder stürzt schwer, gibt es insbesondere für die Familien der Betroffenen viel zu erledigen – von der Klärung finanzieller Angelegenheiten bis zur Beantragung des Pflegegrades. Fachmann Markus Küffel, Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, erklärt, worauf Familien bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall achten sollten.
Beratung einholen
Unabhängig davon, ob die Anzeichen schon länger auf eine Betreuungsbedürftigkeit hindeuten oder ob der Pflegefall plötzlich eintritt: Professioneller Rat spart Betroffenen viel Zeit und Mühe. Beratungsstellen, Pflegestützpunkte oder auch eine Vermittlungsagentur für Betreuungskräfte aus Osteuropa helfen bei der Planung und Umsetzung der neuen Situation. Gleichzeitig muss unbedingt der individuelle Bedarf geklärt und ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Das Ausfüllen des Antrags auf Pflegeleistungen ist meist einfach anhand eines Vordrucks der Krankenkasse möglich. „Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, muss geklärt sein, wie viel Unterstützung überhaupt erforderlich ist“, weiß Markus Küffel und ergänzt: „Reicht es aus, wenn dem Betroffenen ein wenig im Haushalt geholfen wird, oder benötigt er vollumfängliche Betreuung?“ Wer den genauen Pflegebedarf kennt, kann sich im nächsten Schritt für eine ambulante oder stationäre Pflegeform entscheiden.
24-Stunden-Betreuung
Dabei wählen Familien zwischen (teil-)stationärer Unterbringung im Heim und einer Pflege in den eigenen vier Wänden wie der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Hier zieht eine in der Regel aus Osteuropa stammende Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt einen großen Teil der Haushaltsführung sowie Verrichtungen der Grund- und Körperpflege. Dadurch bietet sich Pflegebedürftigen eine individuelle Betreuung und die Möglichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld fortzuführen. Bei der Auswahl des Pflegekonzepts ist auch zu prüfen, ob die Wohnverhältnisse sich für eine Pflege in den eigenen vier Wänden eignen oder ob noch Anpassungen notwendig werden. Angehörige sollten sich zudem weder von ihrer Familie noch von der Gesellschaft dazu genötigt fühlen, die Pflege selbst zu übernehmen, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände eine persönliche Entscheidung treffen.
Wichtige Dokumente aufsetzen
Stehen Pflegegrad und gewünschte Betreuungsform fest, können Betroffene und ihre Familien die Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten planen. Neben dem Pflegegeld haben Betroffene im Regelfall ein Anrecht auf zahlreiche weitere Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder den Entlastungsbeitrag. Über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung entscheidet in der Regel der jeweilige Pflegegrad. Oftmals kommt es aber auch vor, dass Pflegebedürftige wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. „Deshalb sollten Familien dringend rechtzeitig vorsorgen. Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die grundlegende Anliegen wie die Unterbringung, die medizinische und pflegerische Versorgung, die Klärung finanzieller Anliegen sowie weitere persönliche Anliegen im Fall der Fälle regelt. Auf diese Weise bleiben die Angehörigen handlungsfähig und können Entscheidungen im Sinne der Betroffenen treffen“, erklärt Markus Küffel abschließend.
Leistungen im Rahmen der Betreuung im häuslichen Umfeld finden Sie hier: