Hörgeräte sind empfindlich und teuer. Fällt eines zu Boden, kann es kaputt gehen. Lohnt sich für solche und andere Fälle eine Hörgeräteversicherung? Das ist eine Frage, die sich viele stellen dürften.
Der Verbraucherschutz ist skeptisch. „Oftmals lohnt sich eine Hörgeräteversicherung nicht“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten in Hamburg. Vor allem, wenn die Krankenkasse die Kosten für das Hörgerät ohne Eigenbeteiligung des oder der Versicherten komplett übernimmt, ergebe eine entsprechende Police keinen Sinn: „In einem solchen Fall kommt die Kasse auch für Reparaturen und für die Wartung auf.“ Hinzu kommt: Gesetzlich Versicherte können laut Stiftung Warentest zumeist alle sechs Jahre eine Folgeversorgung beanspruchen – sprich: ein neues Hörgerät. Verschlechtert sich das Hören, ist dies auch eher möglich.
Gedeckelte Kostenübernahme bei Anschaffung
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zumeist pro Hörgerät Kosten von 685 Euro sowie eine Pauschale für individuell gefertigte Ohrstücke in Höhe von 33,50 Euro. Auch eine Servicepauschale für Reparaturarbeiten von rund 125 Euro übernehmen die Kassen.
Es gibt aber auch Versicherte, die ein höherwertigeres, optisch ansprechenderes und damit teureres Hörgerät möchten. In dem Fall müssen Versicherte eine hohe Zuzahlung leisten. Dann kann es sich unter Umständen lohnen, wenn sich Versicherte in puncto Totalschaden oder Verlust absichern.
„Ob dies aber unbedingt eine Hörgeräteversicherung sein muss, sei dahingestellt“, sagt Böhne. Besser ist es aus ihrer Sicht, für den Fall der Fälle einen bestimmten Betrag beiseite zu legen.
Wichtig zu wissen: Der Anbieter einer Hörgeräteversicherung zahlt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zufolge nicht, wenn der oder die Versicherte eine andere Versicherung – etwa Haftpflicht oder Hausrat – in Anspruch nehmen kann.
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
Kommt es nun zum Schadens- oder Verlustfall, müssen Versicherte oftmals einen Teil der Kosten übernehmen. „Eine solche Selbstbeteiligung ist in den meisten Tarifen vorgesehen“, sagt Verbraucherschützerin Böhne. Auch das wirft aus ihrer Sicht die Frage auf, ob sich der Abschluss einer Hörgeräteversicherung unter dem Strich lohnt.
Oftmals leistet der Versicherer innerhalb der Vertragslaufzeit laut Bafin nur einmal pro Schadenskategorie. Das bedeutet: Geht innerhalb der Vertragslaufzeit von beispielsweise drei Jahren das Hörgerät zweimal kaputt, kommt im Zweifelsfall der Versicherer für den zweiten Fall nicht auf. Bei Herstellungsfehlern zahlt die Police grundsätzlich nicht. Kunden können dann die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Entscheiden sich Kunden für einen Versicherungsabschluss, ist eine Sache grundlegend wichtig: „Kunden sollten mit dem Anbieter in jedem Fall eine Neuwertentschädigung des Hörgeräts im Fall eines Verlustes vereinbaren – und keine Zeitwertentschädigung“, rät Böhne.