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Seit Juli bekommen Rentner mehr Geld. Wer zusätzlich Nebeneinkünfte etwa durch Vermietung hat, könnte auf diese Weise über den Grundfreibetrag rutschen. Was das für künftige Rentner bedeutet. Am 1. Juli sind die Renten so stark erhöht worden wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Müssen Rentner und Rentnerinnen nun eine Steuererklärung abgeben?
aut dem Vereinigten Lohnsteuerhilfeverein (VLH) sind diejenigen zu einer Steuererklärung verpflichtet, deren steuerpflichtiger Teil der jährlichen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigt. Als Einnahmen zählen neben der gesetzlichen Rente unter anderem auch Bezüge aus einer Witwen – oder Betriebsrente. Aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen darunter.
Grundfreibetrag versus Rentenerhöhung
Die positive Nachricht: Der Grundfreibetrag wurde stärker erhöht als die Rente. Er stieg von 9744 auf 10.347 Euro – ein Plus von 6,19 Prozent. Für verheiratete Paare und verpartnerte Paare gilt der doppelte Betrag. Die Rente hingegen wurde am 1. Juli im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent erhöht. Auf das gesamte Jahr 2022 gesehen, handelt es sich um eine Rentenerhöhung von 2,68 Prozent (West) und 3,06 Prozent (Ost). Das bedeutet, die Erhöhung der Rente liegt weiterhin unterhalb des Grundfreibetrags.
Die Krux dabei: Laut VLH steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente seit 2020 um jährlich einen Prozentpunkt. Für Rentner und Rentnerinnen, die in diesem Jahr in Rente gehen, bleiben daher nur noch 18 Prozent steuerfrei. Jüngeren Jahrgängen bleibt sogar noch weniger. Ab dem Jahr 2040 werden alle Renten zu 100 Prozent versteuert. Trotz der aktuellen Erhöhung des Grundfreibetrags kommen künftige Jahrgänge also auch nach Ende ihrer beruflichen Laufbahn um eine Steuererklärung nicht herum.
Jüngere Jahrgänge müssen mehr versteuern
Im Umkehrschluss bedeutet das, Menschen, die schon länger in Rente sind, müssen einen geringeren Anteil versteuern. Laut VLH können Rentner und Rentnerinnen aber etliche ihrer Ausgaben – darunter Medikamente, Zahnersatz, Pflege oder Handwerker – geltend machen. Liegt danach das verbleibende Einkommen unter dem Existenzminimum, werden keine Steuern angesetzt. Am Ende muss man daher trotz Steuererklärung nicht automatisch Steuern zahlen. dpa/tmn