Das BRK Bayreuth bietet umfangreiche Beratung zum Thema Vorsorge.
Eine aktive Lebensführung bis ins hohe Alter ist heutzutage für viele Menschen möglich. Dennoch sollte man sich rechtzeitig Gedanken über mögliche Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter machen. Das BRK Bayreuth, Partner von Vorteilhaft leben, bietet dazu umfangreiche und qualifizierte Beratung an.
Unabhängig vom Alter kann jeder – aufgrund eines Unfalls oder durch eine unerwartete schwere Erkrankung – in Situationen geraten, in der andere Personen elementare Entscheidungen für einen treffen müssen. Darum sollte man bereits in gesunden Tagen die wichtigsten Eckpunkte der eigenen Vorsorge klären und entscheiden, wer für einen die wichtigsten Angelegenheiten regelt, wenn man es selbst nicht mehr kann. Sind eine Patienten- und Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht vorhanden, kann dies im Ernstfall für Betroffenen und ihre Angehörigen viele Vorgänge vereinfachen und stellt sicher, dass dem eigenen Willen entsprochen wird.
Beratung bei Experten
Informationen darüber, was beim Thema Vorsorge zu klären ist und beachtet werden muss, bietet das Rote Kreuz in Bayreuth. Gerne berät der Betreuungsverein des BRK Kreisverbandes Bayreuth – fundiert und individuell – zu allen Fragen, die die persönliche Vorsorge betreffen.
Dank des BRK-Betreuungsvereins wird gewährleistet, dass die Vollmachten und Verfügungen gültig und rechtlich abgesichert sind. Wichtig dabei: Die Unterlagen werden von den Betroffenen jeweils selbst mit entsprechender Unterstützung erstellt. Dadurch ist abgesichert, dass sie inhaltlich vollumfänglich dem Willen und Wunsch des Vollmachtgebers entsprechen, aber alle rechtlichen Punkte zuverlässig abgedeckt sind.
Begriffserklärungen
Vorsorgevollmacht:
In ihr wird festgelegt, welche Person(en) im Falle eines Falles Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte, z. B. für einen verunfallten Verwandten, erledigen dürfen.
Patientenverfügung:
Hierunter versteht man die Regelung der medizinischen Maßnahmen, die erfolgen sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, darüber zu entscheiden oder die Entscheidung verständlich zu äußern, und ob beispielsweise eine Begleitung durch einen Hospiz- oder Palliativdienst gewünscht wird.
Betreuungsverfügung:
Mit der Betreuungsverfügung vermeiden Sie, dass im Bedarfsfall von Amtswegen ein Betreuer eingesetzt wird. Sie können bereits im Vorfeld bestimmen, welche ausgewählte Person gegebenenfalls die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll.