Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse:

Das Bad muss geputzt werden, die Wäsche stapelt sich, die Kinder warten auf das Mittagessen: Im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch eine Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass Betroffene die Aufgaben vorübergehend nicht selbst erledigen können. „In bestimmten Fällen kümmert sich dann die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Bei Krankheit oder Reha

Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von unter 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, können die Unterstützung zum Beispiel dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Rehamaßnahme teilnehmen oder ins Krankenhaus müssen. Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: „Wenn der Versicherte seinen Haushalt zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit nicht weiterführen kann, ist Unterstützung für maximal vier Wochen möglich. Das gilt allerdings nur, wenn der Betroffene keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf hat.“ Hat der Versicherte ein Kind von unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, ist eine Verlängerung auf bis zu 26 Wochen möglich.

Ein Versicherter hat gegenüber seiner Krankenkasse zudem nur dann einen Anspruch auf Unterstützung, wenn er den Haushalt bislang selbst geführt hat. Es darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben übernehmen kann. Bei Fragen zum Thema berät die Unabhängige Patientenberatung (UPD) Sie kostenfrei und professionell unter der Nummer (08 00) 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.

Wenn der Versicherte seinen Haushalt zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit nicht weiterführen kann, ist Unterstützung für maximal vier Wochen möglich. Das gilt allerdings nur, wenn der Betroffene keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf hat. Foto: FredFroese/gettyimages.com/akz-o

Um eine Haushaltshilfe erhalten zu können, müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag einreichen, inklusive Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes. Die Kasse gewährt die Haushaltshilfe grundsätzlich als Sachleistung. „Das bedeutet, dass sie eine Ersatzkraft zur Verfügung stellt“, sagt Heike Morris. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann der Versicherte selbst eine geeignete Person suchen – die Kasse muss ihm dann die Kosten der selbst beschafften Hilfe in angemessener Höhe erstatten. Dies gilt auch, wenn Betroffene ausdrücklich darum bitten, einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn als Haushaltshilfe einzusetzen.

Allerdings: Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. „Die Kasse kann jedoch Fahrtkosten übernehmen und einen Verdienstausfall zahlen.“ akz-o

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Tipp des Monats

Osteoporose vorbeugen: Bewegung macht die Knochen stabiler

Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.

Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.

Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.

„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.

Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein

Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.

Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.