Fakten rund um die Bestattung und Antworten auf häufig gestellt Fragen.
HIMML Vorsorge ist Partner von Vorteilhaft leben. In einer mehrteiligen Serie geben die Experten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und räumen mit Mythen auf. Für weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattung und Vorsorge steht das Team jederzeit gerne zur Verfügung.
„Für die Feuerbestattung braucht man keinen Sarg!“ Diese Behauptung ist falsch: Für die Kremation ist ein Vollholzsarg zwingend nötig, dient der doch dem eigentlichen, energetischen Prozess als Energielieferant, um eine Kremation überhaupt zu ermöglichen. Da der menschliche Körper zu 70 Prozent aus Wasser besteht, wäre – nach heutigem technischem Stand – ohne das Holz keine Einäscherung möglich. Das Krematorium Bayreuth arbeitet beispielsweise mit einem Elektro-Kremationsofen, der ohne offene Flammen einäschert.
„Wir haben einen schönen und großen Garten, in dem wir beigesetzt werden wollen!“ Das geht leider nicht: In Deutschland gilt ein „genereller Beisetzungszwang“. Dies bedeutet, dass Urnen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen.
Ausnahmen davon stellen die Friedwälder dar. Dabei handelt es sich um befriedete Bereiche, die jedoch in der Trägerschaft eines privaten Anbieters liegen können. Ausnahmen bestehen allenfalls auf Grund sehr alter Rechte, z. B. in Klöstern, Burgen und Schlösser, wenn dort Örtlichkeiten seit jeher dafür vorgehalten wurden und noch genutzt werden können, sowie bei Überführungen ins Ausland mit den jeweils dort geltenden landesrechtlichen Bestimmungen.
„Persönliche Gegenstände dürfen keinesfalls als Sargbeigabe hinzugegeben werden!“ Diese Aussage trifft nicht zu: Solange diese Gegenstände in Größe und Beschaffenheit in den Sarg oder die Urne passen und weder bei Kremation noch bei der Erdbestattung störenden Einfluss nehmen könnten, ist dies erlaubt. Zu beachten ist allerdings auf jeden Fall, dass es sich um Gegenstände handelt, die weitestgehend vergänglich und nicht umweltschädigend sind.
„Meine Angehörigen müssen sich um meine dereinstige Bestattung kümmern!“ Diese Aussage ist so nicht ganz korrekt: Grundsätzlich müssen sich die Bestattungsfürsorge-Pflichtigen um eine angemessene Bestattung kümmern. Aber: Mit einer individuellen Bestattungsvorsorge – wie sie beispielsweise durch HIMML VORSORGE umgesetzt werden kann – hat jeder selbst die Möglichkeit, alle Belange rund um die dereinstige Bestattung frühzeitig zu regeln und damit sich und nicht zuletzt auch die Angehörigen zu entlasten.
Haben Sie Fragen, die Sie bei diesem Thema ganz speziell bewegen? Dann mailen Sie uns unter: info@himml-vorsorge.de, Betreff „Mythos“.
Wir gehen gerne im nächsten Artikel der Serie darauf ein!
HIMML VORSORGE
Friedrichstraße 1
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 7577144
www.himml-vorsorge.de