Bestattungen mit Sonderregelungen.
Die COVID-19-Pandemie hat selbst Auswirkungen auf Abläufe im konkreten Trauerfall, wie Alexander F. Christ, Inhaber von HIMML BESTATTUNGEN, berichtet.
Auch bei der Bestattung gelten in Zeiten von Covid-19 besondere Vorschriften. So sind Bestatter in der gewohnten Weise tätig, jedoch muss der persönliche Kontakt zum Schutz der Trauernden und der Mitarbeiter auf ein Minimum reduziert werden. Deswegen ist es wichtig, den Erstkontakt im Trauerfall immer per Telefon zum Bestatter des Vertrauens herzustellen. Zusätzliche technische Unterstützung bei der Beratung von Angehörigen bieten der Einsatz von beispielsweise Skype und E-Mail.
Auch die Bestattung selbst unterliegt einer Vielzahl von Auflagen und Beschränkungen. Diese ergehen zum einen durch die jeweilige Landesregierung, jedoch können auch die einzelnen Friedhofsträger wie Kirchen und Kommunen weitreichende Maßnahmen erlassen. Die Teilnehmerzahl der Trauergäste ist auf maximal 25 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Die Verabschiedung am offenen Sarg ist aktuell nur bedingt möglich. Im Falle von so genannten Urnentrauerfeiern ist auch die Verschiebung der Feierlichkeiten bis zu einer Lockerung der derzeitigen Beschränkungen erlaubt. Für alle Fragen stehen trauernden Angehörigen die regionalen Bestatter sowie die Friedhofsverwaltungen der Gemeinden zur Verfügung.
„Die beschriebenen Maßnahmen sind als tagesaktuell zu werten und können sich somit kurzfristig auch wieder verändern. Wir stehen aus diesem Grund im engen Dialog mit allen relevanten Institutionen.“