Pflegereform: Zu Jahresbeginn 2022 gibt es wichtige Änderungen für Betroffene.

Auch unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie hat noch die alte Bundesregierung eine Pflegereform vorgelegt, die im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen wurde. Sie sieht unter anderem eine bessere Entlohnung des Pflegepersonals und bessere Personalschlüssel vor.

Zum 1. Januar gibt es aber auch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einige Änderungen, die Betroffene kennen sollten.

Für den ambulanten Pflegedienst steht mehr Geld zur Verfügung

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung der Pflegesachleistungen. Für die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes werden ab dem Jahreswechsel fünf Prozent mehr erstattet, es gibt nun 724 Euro für Pflegegrad 2, 1 363 Euro für Pflegegrad 3, 1 693 Euro für Pflegegrad 4 und 2 095 Euro für Pflegegrad 5.

Dadurch wird die Beauftragung eines Pflegedienstes auch für Menschen attraktiver, die bisher keine Hilfe von außen in Anspruch genommen haben. Denn bei Kombinationsleistungen bleibt nun mehr Pflegegeld übrig. Ebenfalls erhöht wurden die Leistungen für die Kurzzeitpflege – von 1 612 auf 1 774 Euro pro Kalenderjahr. Wer unsicher ist, welchen Einfluss die Änderungen bei der Zusammenstellung und Berechnung der ihm oder seinen Angehörigen zustehenden Leistungen haben und sich Unterstützung wünscht, sollte sein Recht auf Pflegeberatung wahrnehmen. Die zuständige Krankenkasse bzw. Pflegekasse schlagen den Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin zur Pflegeberatung bei einem persönlichen Pflegeberater vor.

Zu den wichtigsten Änderungen 2022 gehören die Erhöhung der Pflegesachleistungen sowie die Leistungen für die Kurzzeitpflege. Foto: Tatjana Balzer - stock.adobe.com

Höhere Zuschüsse auch zu den Kosten im Pflegeheim

Vermehrten Beratungsbedarf wird es auch bei den neu beschlossenen Zuschüssen zu den Pflegekosten im Heim geben. Hier sollen die Pflegekassen im ersten Jahr des Aufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent übernehmen.

Wichtig ist es dabei zu verstehen, dass diese Zuschüsse nur auf den pflegerischen Teil begrenzt sind. Die sogenannten Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten und gegebenenfalls die Ausbildungsumlage der Einrichtung seien davon nicht betroffen. Wie viel diese Entlastung individuell ausmacht, lässt sich ebenfalls am besten in einer professionellen Beratung klären. djd

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Tipp des Monats

Osteoporose vorbeugen: Bewegung macht die Knochen stabiler

Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.

Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.

Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.

„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.

Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein

Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.

Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.