Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflege-WG zieht, kann diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen absetzen, entschied das Finanzgericht Köln. Jetzt liegt der Fall dem Bundesfinanzhof vor.
Neue Entscheidung
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. „Sofern der Umzug aus Krankheits- oder Pflegegründen erfolgte“, konkretisiert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Aktuell berücksichtigen die Finanzämter die Ausgaben jedoch nur, wenn der Pflegebedürftige tatsächlich in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung mit umfassenden Pflegeangebot untergebracht ist. Entscheidet sich der Pflegebedürftige für eine sogenannte Pflege-WG, muss aber auch das steuerlich berücksichtigt werden, urteilte das Finanzgericht Köln (Az.: 3 K 1858/18). Im Streitfall klagte ein Ehepaar gegen seinen Einkommensteuerbescheid, weil das Finanzamt die Kosten für die Unterbringung des Ehemannes in einer Pflege-WG nicht anerkennen wollte. Der Kläger erlitt bei einem Motorradunfall schwere Verletzungen und ist seitdem als pflegebedürftig (Pflegegrad 4).
Aufgrund seines noch jungen Alters entschied sich das Paar für eine Pflege in einer Wohngemeinschaft. Dazu mietete es Wohnraum in einer Pflege-WG an. Für die Versorgung des individuellen Bedarfs – also die Pflege und Betreuung – beauftragte der Kläger weitere Dienstleister. Weil Unterbringung und Pflege nicht aus einer Hand erfolgten, strich das Finanzamt die Ausgaben für die Wohnkosten. Das sah das Finanzgericht anders: Die Unterbringungsform ist nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidend. Deshalb können die Unterkunftskosten für die Pflege-WG, abzüglich einer pauschalen Haushaltsersparnis, steuermindernd angesetzt werden.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat (Az.: VI R 40/20). Betroffene können das laufende Gerichtsverfahren für sich nutzen. „Streicht das Finanzamt die Ausgaben für die Unterkunft, lohnt sich ein Einspruch mit Hinweis auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof“, so Klocke. Wann die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage entschieden wird, ist noch offen. dpa
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Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.
Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.
Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.
„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.
Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein
Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.
Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.